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Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus – Kontenklärung beantragen

Berlin. „Die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von früheren DDR-Betrieben laufen am 31. Dezember 2011 ab,“ so der Hinweis des Magdeburger Bundestagsabgeordneten Burkhard Lischka. „Deshalb sollten alle Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, diese schnellstmöglich beantragen.“

Eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist. Betroffen sind Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der DDR zurückgelegt haben. In der Regel fehle der Nachweis der Zeiten bis zur Wiedervereinigung, so Lischka. „Bei den …

22. Juni 2011, Kategorie: Pressemitteilungen

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