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	<title>Burkhard Lischka, MdB &#187; Grundgesetz</title>
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	<description>SPD-Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis 70 - Magdeburg, Schönebeck, Barby, Bördeland  und Calbe (Saale)</description>
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		<title>Lischka: „Petition zu Artikel 3 unterst&#252;tzen“</title>
		<link>http://www.burkhard-lischka.de/2010/01/lischka-petition-zu-artikel-3-unterstuetzen/</link>
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		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 15:31:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Burkhard Lischka</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
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		<description><![CDATA[Magdeburg. Burkhard Lischka, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Magdeburg, hat sich f&#252;r eine Erg&#228;nzung von Artikel 3 des Grundgesetzes ausgesprochen und auf eine entsprechende &#246;ffentliche Online-Petition an den Deutschen Bundestag hingewiesen. Ziel der von einem Privatmann eingereichten Petition ist, Lesben und Schwulen den Schutz vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Identit&#228;t durch eine Grundgesetz-&#196;nderung explizit zu garantieren. Die Petition [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Magdeburg. Burkhard Lischka, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Magdeburg, hat sich f&uuml;r eine Erg&auml;nzung von Artikel 3 des Grundgesetzes ausgesprochen und auf eine entsprechende &ouml;ffentliche Online-Petition an den Deutschen Bundestag hingewiesen. Ziel der von einem Privatmann eingereichten Petition ist, Lesben und Schwulen den Schutz vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Identit&auml;t durch eine Grundgesetz-&Auml;nderung explizit zu garantieren. Die Petition hat damit das gleiche Ziel ein Gesetzesentwurf der SPD im Bundestag. Sie kann von B&uuml;rgern mitgezeichnet und online diskutiert werden. </p>
<p>„Die M&uuml;tter und V&auml;ter des Grundgesetzes haben sich aufgrund der furchtbaren Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus daf&uuml;r entschieden, neben dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 GG  auch einen absoluten Diskriminierungsschutz in das Grundgesetz aufzunehmen, welche pers&ouml;nlichen Merkmale an Ankn&uuml;pfungspunkte staatlicher Differenzierung ausscheiden: Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religi&ouml;sen oder politische Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“, sagte Lischka am Rande der heutigen Debatte im Bundestag zum Thema. Diese Liste m&uuml;sse um das Merkmal „sexuelle Orientierung“ erweitert werden. </p>
<p>Die Petition  im Internet unter <a href="http://www.bundestag.de" target="_blank">www.bundestag.de</a></p>
<h3>Hintergrund:</h3>
<p>Der Deutsche Bundestag unterscheidet zwei Arten von Online-Petitionen: Einzelpetitionen und &Ouml;ffentliche Petitionen. In der Einzelpetition kann jeder sein (privates) Anliegen via Online-Formular an den Petitionsausschuss des Bundestages schicken, dabei sind bestimmte Formvorgaben einzuhalten. Bei der &ouml;ffentlichen Petition wird das Anliegen und die Begr&uuml;ndung im Internet unter Bekanntgabe des Namens des Einreichenden eingestellt. Andere Personen, die das Anliegen f&uuml;r berechtigt halten, k&ouml;nnen diese Petition durch eine „Mitzeichnung“ unterst&uuml;tzen. Weiter k&ouml;nnen die Nutzer &uuml;ber die Petition in einem Forum diskutieren. </p>
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		<title>Pressemitteilung zu Erg&#228;nzung von Artikel 3 des Grundgesetzes</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 09:38:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Burkhard Lischka</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Landesverfassung]]></category>
		<category><![CDATA[PM]]></category>

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		<description><![CDATA[Lischka: „Sexuelle Identit&#228;t braucht Schutz von Grundgesetz und Landesverfassung“ Magdeburg. Burkhard Lischka, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Magdeburg, fordert eine Erg&#228;nzung von Artikel 3 des Grundgesetzes. Ziel ist, Lesben und Schwulen den Schutz vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Identit&#228;t explizit zu garantieren. „Beim Abbau von Diskriminierung Homosexueller ist auf rechtlicher Ebene viel erreicht. Aber auch das Grundgesetz muss [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Lischka: „Sexuelle Identit&auml;t braucht Schutz von Grundgesetz und Landesverfassung“ </strong></p>
<p>Magdeburg. Burkhard Lischka, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Magdeburg, fordert eine Erg&auml;nzung von Artikel 3 des Grundgesetzes. Ziel ist, Lesben und Schwulen den Schutz vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Identit&auml;t explizit zu garantieren. „Beim Abbau von Diskriminierung Homosexueller ist auf rechtlicher Ebene viel erreicht. Aber auch das Grundgesetz muss eine eindeutige Sprache sprechen“, sagte Lischka im Vorfeld eines f&uuml;r Mittwoch geplanten Fachforums der SPD-Landtagsfraktion. Zugleich regte er an, auch &uuml;ber eine entsprechende Erg&auml;nzung der Landesverfassung nachzudenken wie sie beispielsweise in Bremen, Brandenburg oder Th&uuml;ringen existiert.</p>
<p>Lischka: „Die M&uuml;tter und V&auml;ter des Grundgesetzes haben sich aufgrund der furchtbaren Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus daf&uuml;r entschieden, neben dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 GG  auch einen absoluten Diskriminierungsschutz in das Grundgesetz aufzunehmen, welche pers&ouml;nlichen Merkmale an Ankn&uuml;pfungspunkte staatlicher Differenzierung ausscheiden: Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religi&ouml;sen oder politische Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“</p>
<p>Mit den Behinderten und den Homosexuellen seien damit zwei Opfergruppen des Nationalsozialismus zun&auml;chst &uuml;bergangen worden. 1994 sei Artikel 3 um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ erg&auml;nzt worden. Die von der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundestag ebenfalls empfohlene Aufnahme des Diskriminierungsverbots aufgrund sexueller Identit&auml;t sei an der die f&uuml;r Grundgesetz-&Auml;nderungen notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit gescheitert.</p>
<p>Lischka: „Wir brauchen diese Erg&auml;nzung. Sie wird auf andere Rechtsbereiche, insbesondere das Zivilrecht, ausstrahlen.“ Die Lesben und Schwulen k&ouml;nnen sich derzeit nur auf den Absatz 1 von Artikel 3 Grundgesetz berufen, nachdem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, erl&auml;uterte der Jurist. Dagegen gelte das ausdr&uuml;ckliche Benachteiligungsverbot des Absatz 3 f&uuml;r sie nicht, weil dort das das Merkmal „sexuelle Identit&auml;t“ nicht mit aufgef&uuml;hrt ist. Der Unterschied sei gravierend. Lischka zum Unterschied: „Absatz 1 erlaubt Ungleichbehandlungen, wenn daf&uuml;r ein einleuchtender Grund vorliegt. Das absolute Diskriminierungsverbot in Absatz 3 dagegen untersagt jegliche ungleiche Behandlung aufgrund eines bestimmten Merkmals. Allenfalls besonders schwerwiegende „zwingende“ Gr&uuml;nde k&ouml;nnen eine Diskriminierung rechtfertigen.“</p>
<p>Trotz des seit der Geburtsstunde des Grundgesetzes geltenden Diskriminierungsverbotes sei bis 1969 der Paragraph 175 StGB g&uuml;ltig gewesen, der „Unzucht unter M&auml;nnern“ unter Strafe stellen, erinnerte der Rechtspolitiker. „Das Grundgesetz hat die Homosexuellen nicht vor Kriminalisierung gesch&uuml;tzt.“ Die Erg&auml;nzung des Grundgesetzes sei auch wichtig, um eine hohe H&uuml;rde einer Grundgesetz&auml;nderung aufzubauen, was R&uuml;ckf&auml;lle in eine rechtliche Benachteiligung erschwere. Es bestehe eine historische Verantwortung, diese H&uuml;rde zu errichten.</p>
<h3>Hintergrund:</h3>
<p>Die SPD-Bundestagsfraktion hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf (Drs. 17/254) vorgelegt, der die Erg&auml;nzung des Artikel 3 Grundgesetz zum Ziel hat. Damit wird darauf reagiert, dass der Bundesrat mit einer Mehrheit aus Union und FDP einen entsprechenden Vorsto&szlig; der L&auml;nder Berlin, Brandenburg und Hamburg ablehnte.</p>
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		<title>Kinderrechte verwirklichen!</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 14:35:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Burkhard Lischka</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderrechte]]></category>
		<category><![CDATA[PM]]></category>

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		<description><![CDATA[Berlin/Magdeburg. Zum 20. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka aus Magdeburg appelliert, bei den Anstrengungen um die Verwirklichung von Rechten der Kinder und Jugendlichen nicht nachzulassen. „Insbesondere die Situation von Kindern mit Behinderung m&#252;ssen wir in den Blick nehmen. Wir brauchen mehr Angebote zur integrativen Beschulung!“ Die Konvention sichert Kindern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin/Magdeburg. Zum 20. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka aus Magdeburg appelliert, bei den Anstrengungen um die Verwirklichung von Rechten der Kinder und Jugendlichen nicht nachzulassen. „Insbesondere die Situation von Kindern mit Behinderung m&uuml;ssen wir in den Blick nehmen. Wir brauchen mehr Angebote zur integrativen Beschulung!“ Die Konvention sichert Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre umfassende Rechte zum Schutz, zur F&ouml;rderung und zur Beteiligung zu.</p>
<p>W&auml;hrend in vergleichbaren L&auml;ndern 90 Prozent aller Kinder gemeinsam unterrichtet werden, besuchen in Deutschland nur knapp 16 Prozent aller Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler mit sonderp&auml;dagogischem F&ouml;rderbedarf eine Regelschule. Lischka:  „Kinder mit Behinderung d&uuml;rfen nicht l&auml;nger in Kitas und Schulen ausgegrenzt werden. Zwar gibt es immer mehr Einrichtungen auch in der Region Magdeburg/Sch&ouml;nebeck, die integrativ arbeiten. Es bleibt aber noch viel zu tun.“</p>
<p>Lischka setzt sich daf&uuml;r ein, dass Kinderrechte bekannter gemacht werden. „Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. Es ist mehr Aufkl&auml;rungsarbeit in Kitas und Schulen notwendig. Kinder und Jugendliche m&uuml;ssen auch regelm&auml;&szlig;ig beteiligt werden.“</p>
<p>Im Bundestag macht sich der SPD-Abgeordnete aus Magdeburg daf&uuml;r stark, dass Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden. „Wir brauchen die Verfassungs&auml;nderung, um zu unterstreichen, dass der Staat den Kindern zur Verwirklichung ihrer Rechte verhilft und f&uuml;r kindgerechte Lebensbedingungen sorgt.“</p>
<p><strong>Hintergrund:</strong></p>
<p>Die Kinderrechtskonvention gilt hierzulande nur eingeschr&auml;nkt, da die damalige schwarz-gelbe Koalition 1992 eine Vorbehaltserkl&auml;rung abgegeben hat. Diese betrifft die Rechte von Fl&uuml;chtlingskindern. Die SPD fordert seit Langem, dass Kinderrechte in Deutschland endlich vorbehaltlos umgesetzt werden.“</p>
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