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Nachträgliche Unterbringung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter dringend erforderlich

Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht einmal mehr deutlich, dass eine nachträgliche Unterbringungsform zur Sicherheit der Bevölkerung notwendig ist. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesjustizministerin auf, endlich eine solche Regelung in ihren Entwurf zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung aufzunehmen.

Nach den bisherigen Plänen des Bundesjustizministeriums könnte ein Gewalt- oder Sexualstraftäter, dessen Gefährlichkeit sich erst innerhalb des Strafvollzugs zeigt, in Zukunft nicht mehr untergebracht werden. Die Länder haben daher mit gutem Grund für derartige Fälle eine nachträgliche Unterbringungsmöglichkeit gefordert.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt ausserdem: Um eine einheitliche Rechtsprechung zum Begriff der psychischen Störung zu gewährleisten, ist die Definition des Begriffs dringend erforderlich.

Am 6. Oktober 2011 unter "Aktuelles" + "Pressemitteilungen" veröffentlicht.

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