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Vorschläge der Bundesregierung zur Sicherungsunterbringung unzureichend

Zu den Ergebnissen der heutigen Sonderjustizministerkonferenz zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Spät – hoffentlich nicht zu spät – hat die Bundesjustizministerin auf Drängen ihrer Länderkolleginnen und -kollegen heute ein Konzept zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung vorgelegt. Angesichts der Tatsache, dass es sich um das sicherlich wichtigste justizpolitische Projekt dieser Legislaturperiode handelt, ist die Präsentation des 12-seitigen Papiers als Tischvorlage äußerst befremdlich. Dass trotzdem eine Einigung erzielt werden konnte, ist nur der konstruktiven Haltung der Länder zu verdanken. Angesichts des enormen Zeitdrucks haben die Länder den Bund aufgefordert, bis spätestens Juni 2012 die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Erfreulich ist, dass der Regelungsvorschlag der Bundesjustizministerin endlich unsere Forderung nach einer Streichung der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht umsetzt. Der Vorschlag würde in der derzeitigen Fassung jedoch keiner verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten, da die erforderliche Einschränkung bei den Anlassstraftaten auf schwerste Gewalt- und Sexualdelikte nicht erfolgt ist. Das Konzept ist zudem lückenhaft, es enthält weder Regelungen zu therapieunwilligen noch zu nicht therapierbaren Straftätern.

Unverantwortlich ist, dass der Vorschlag keine nachträgliche Sicherungsunterbringung vorsieht, wie von Seiten der Länder vorgeschlagen. Hochgefährliche Straftäter müssen nach dem Entwurf der Bundesjustizministerin nach Haftende auf freien Fuß gesetzt werden, wenn sich ihre Gefährlichkeit erst im Verlauf der Strafhaft erwiesen hat.

Am 22. September 2011 unter "Aktuelles" + "Pressemitteilungen" veröffentlicht.

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