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Union will Gesetzentwurf zur Einführung von Warnhinweisen vorlegen
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Siegfried Kauder hat einem Medienbericht zufolge angekündigt, dass er in wenigen Wochen einen “Gesetzentwurf zum Warnmodell” bei Urheberrechtsverletzungen vorlegen werde. Dabei soll er zugleich gefordert haben, dass das Warnmodell aus dem Drittem Korb “herausgebrochen” werden und als “kleines Gesetz” eingebracht werden müsse. Diese Forderung soll er verbunden haben mit einer massiven Kritik an der Untätigkeit des Justizministeriums insbesondere in Bezug auf die Tatsache, dass sich die Vorlage des seit über einem Jahr angekündigten Referentenentwurfs zum dritten Korb der Urheberrechtsnovelle immer weiter verzögert. Und schließlich soll er, als ob das noch nicht reicht, in aller Deutlichkeit das “hektische und schlampige Vorgehen der Bundesregierung bei neuen Gesetzesvorhaben” kritisiert haben.
Diesem Vorwurf kann man nicht widersprechen. Offensichtlich können sich nun nicht mehr nur Union und FDP nicht auf gemeinsame Linien verständigen, nun scheint auch die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Regierungsfraktionen aufgekündigt zu sein. Erst vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung auf die Frage der SPD-Fraktion, ob die Bundesregierung die Einführung eines Warnhinweismodells beabsichtige, geantwortet, dass das Bundesministerium für Wirtschaft eine vergleichende Studie zu Warnhinweismodellen in anderen EU-Mitgliedstaaten in Auftrag geben werde und dass diese Studie dabei helfen soll, “solche Modelle im Hinblick auf ihre rechtlichen und technologischen Anforderungen und Möglichkeiten sowie auf ihre Eignung zur Bekämpfung der Internetpiraterie zu bewerten.” Auf das Ergebnis dieser Studie scheint zumindest die Unionsfraktion nicht mehr warten zu wollen und kündigt nun die schnelle Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Einführung von Warnhinweisen an.
Bis heute unbeantwortet geblieben ist allerdings die Frage, wie ein solches (automatisiertes) Warnhinweissystem ohne eine flächendeckenden Filterung des Datenstroms eigentlich gehen soll. Es ist noch nicht abzusehen, welches Konzept die Union konkret vorschlagen wird. Die SPD-Bundestagsfraktionen wird aber allen Warnhinweis- oder Sperrmodellen, welche die flächendeckende Filterung des Datenstromes voraussetzen, eine klare Absage erteilen. Auch Sanktionen wie die Sperrung des Internetanschlusses bei mehrmaligen Urheberrechtsverletzungen lehnen wir aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Einer angemessenen Rechtsdurchsetzung steht die SPD natürlich nicht im Weg, notwendig sind aber andere und sachgerechte Lösungen, um zu einem angemessenen und fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheberinnen und Urhebern und den Nutzern zu gelangen.
Von Lars Klingbeil, MdB und Burkhard Lischka, MdB
Tags: Internet, PM, Rechtspolitik, Urheberrecht

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