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Lischka kritisiert Nichtstun der Bundesregierung bei der Vorratsdatenspeicherung

Berlin. „Und täglich grüßt das Murmeltier: Die generelle Untätigkeit und Planlosigkeit in allen Bereichen der Rechtspolitik scheint zunehmend zum Markenzeichen der Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu werden“, so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka. Anlass für die Kritik ist der nach wie vor offene Status im Gesetzgebungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung, obwohl die EU-Kommission inzwischen in einem Mahnschreiben die Bundesregierung aufgefordert hat, umgehend eine gesetzliche Regelung zu finden. Ansonsten droht ein Bußgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland.

„Die Tatenlosigkeit der Bundesjustizministerin in wichtigen rechtspolitischen Bereichen ist inzwischen kaum noch erträglich“, so Lischka. „Ob Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter, Sorgerecht für nichtverheiratete Väter oder die Durchsetzung des Urheberrechts im Internet: Im Bundesjustizministerium gibt es zwei Jahre nach Amtsantritt der Ministerin offensichtlich nur noch offene Baustellen.“

Deutlich wird die völlige Ziellosigkeit in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zum „Sachstand der Vorratsdatenspeicherung“. Lischka weiter: „Schwarz-Gelb liefert nicht eine einzige konkrete Antwort in diesem äußerst wichtigen Bereich, sondern versteckt sich einzig hinter der Floskel, dass eine gesetzliche Regelung unter Berücksichtigung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 derzeit geprüft wird.“ Weder gäbe es eine Antwort, ob und inwieweit das durch die Bundesjustizministerin favorisierte „Quick-Freeze-Verfahren“ umgesetzt werden soll, noch werde zum Stand der entsprechenden Ressortabstimmung berichtet oder notwendige Speicherfristen benannt. „Die Bundesregierung ist in ihrer Antwort nicht einmal in der Lage einen Zeitpunkt zu nennen, wann eine gesetzliche Regelung dem deutschen Bundestag vorgelegt werden soll. Das ist ein Armutszeugnis. Gleichzeitig können schwerste Verbrechen durch die Strafverfolgungsbehörden nicht aufgeklärt werden, weil eine Regelung fehlt. Diese Koalition wird inzwischen zum Sicherheitsrisiko für unser Land,“ so Lischka.

Das Bundesverfassungsgericht hat aus Sicht des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion klare Vorgaben für eine gesetzliche Regelung gemacht. Nach Ansicht Lischkas muss sich die Vorratsdatenspeicherung auf die Verfolgung und Verhinderung schwerster Straftaten beschränken und bedarf bei jeder Anordnung eines richterlichen Beschlusses: „So können Abfragen im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Wir brauchen eine Regelung, die Freiheits- und Bürgerrechte wahrt, aber auch den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit gibt, schwerste Straftaten, wie Mord oder den sexuellen Missbrauch von Kindern, effektiv zu verfolgen.“

Zum Hintergrund: Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgereicht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig erklärt, das auf Grundlage einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 verabschiedet worden war. Inzwischen wurde gegen die Bundesregierung durch die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Die Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung können im Bundestagsbüro von Herrn Lischka in Berlin telefonisch unter 030/22771909 oder per E-Mail unter burkhard.lischka@bundestag.de angefordert werden.

Am 11. August 2011 unter "Aktuelles" + "Pressemitteilungen" veröffentlicht.

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