Aktuelles
Konzept zur Sicherungsverwahrung steht weiter aus
Anlässlich des heutigen Gesprächs der Justizstaatssekretäre der Länder im Bundesministerium der Justiz zum Thema Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:
Das Bundesverfassungsgericht hat Bund und Länder mit Urteil vom 4. Mai 2011 zur Vorlage und Umsetzung eines neuen Gesamtkonzepts zur Sicherungsverwahrung verpflichtet. Dazu soll der Bund zunächst Leitlinien durch ein Bundesgesetz regeln. Die Länder gingen vor dem heutigen Gespräch mit der Bundesjustizministerin davon aus, das lange angekündigte Konzept zur Sicherungsverwahrung heute endlich vorgelegt zu bekommen – zu Unrecht wie sich jetzt herausstellt.
Die Bundesjustizministerin hat bis heute keine Festlegungen zu den wichtigsten Fragen, d.h. Anlasstaten, Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung und Zukunft des Therapieunterbringungsgesetzes getroffen.
Die Klärung dieser Fragen ist jedoch Voraussetzungen dafür, dass die Länder die verfassungsgemäße Ausgestaltung des Vollzugs regeln können. Hinzu kommt, dass auf die Länder Investitionen in erheblicher Höhe zukommen. Werden die Maßnahmen jedoch nicht bald umgesetzt, drohen wiederum Entlassungen gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter.
Die Justizministerin spielt mit der Sicherheit der Bevölkerung
Tags: PM, Rechtspolitik, Sicherungsverwahrung

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