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Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus – Kontenklärung beantragen
Berlin. „Die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von früheren DDR-Betrieben laufen am 31. Dezember 2011 ab,“ so der Hinweis des Magdeburger Bundestagsabgeordneten Burkhard Lischka. „Deshalb sollten alle Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, diese schnellstmöglich beantragen.“
Eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist. Betroffen sind Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der DDR zurückgelegt haben. In der Regel fehle der Nachweis der Zeiten bis zur Wiedervereinigung, so Lischka. „Bei den 2,3 Millionen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund geführten Versicherungskonten in den neuen Bundesländern sind noch ca. 286.000 Konten nicht vollständig geklärt,“ betont er. „Dies entspricht einem Anteil von rund 12 Prozent.“
Um mögliche spätere Nachteile zu vermeiden, ist eine Kontenklärung bis Jahresende notwendig. Die Antragsunterlagen sind im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de sowie in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erhältlich. Deren Mitarbeiter helfen auch beim Ausfüllen der Unterlagen. Ansprechpartner ist Dr. Dirk von der Heide, Tel. 030 – 865 89174.
Tags: Aufbewahrungsfrist, PM, Renten

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