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Hat Minister Wissenschaftlichen Dienst für seine Dissertation arbeiten lassen?
Berlin/Magdeburg. Vor dem Hintergrund der Plagiatsvorwürfe gegen Bundesverteidigungsminister Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg hat Bundestagsmitglied Burkhard Lischka (SPD) den Minister, aber auch den Präsidenten des Deutschen Bundestages angefragt, ob und in welchem Maße der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages Guttenberg zugearbeitet hat. Zu Guttenberg steht in der Kritik, weil er bei der Anfertigung seiner Dissertation einige Passagen wortwörtlich von anderen Autoren übernommen haben soll, ohne dies wie vorgeschrieben entsprechend zu kennzeichnen.
Der Wissenschaftliche Dienst ist ein zentrales Informationszentrum des Bundestages. Abgeordnete dürfen ihn gemäß einem Leitfaden vom 3. März 2008 allerdings nur im Rahmen ihres Mandates um Recherchen zu komplexen Fragen bitten. „Die Ausarbeitungen helfen, bei schwierigen Fragen die richtigen Antworten zu finden. Für Privatzwecke darf das nicht missbraucht werden“, so Lischka. „Es ist nicht tolerierbar, wenn auf Steuerzahlerkosten der Wissenschaftliche Dienst extra für die Doktorarbeit eingespannt worden sein sollte, um komplexe Fragestellungen vorzufiletieren.“ So kümmert sich „WD 3“ als Spezialreferat des Wissenschaftlichen Dienstes um „Verwaltung und Verfassung“ – Guttenberg schrieb über das Thema „Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und Europa“.
In Briefen an Bundesminister Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg und Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert hat Lischka heute um Auskunft gebeten, wann und zu welchen Themen Guttenberg in den Jahren 2002 bis 2007 Recherchen bestellt hatte und welche Ausarbeitungen oder Literaturlisten durch den Wissenschaftlichen Dienst für Freiherr zu Guttenberg erstellt wurden.
Hintergrund:
Der Wissenschaftliche Dienst soll Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandats helfen. Die Mitarbeiter des Wissenschaftlichen Dienstes recherchieren und analysieren im Auftrag der Abgeordneten und der Gremien kostenfrei Informationen und reduzieren die enorme Informationsflut auf das Wesentliche. Aufbereitet in Form von umfangreichen Ausarbeitungen und Dokumentationen oder als Kurzinformationen stellen die Wissenschaftlichen Dienste Sach- und Fachwissen in einen politischen und gesellschaftlichen Kontext. Die Arbeitsgebiete der elf Fachbereiche umfassen alle Politikfelder und orientieren sich am Zuschnitt der Parlamentsausschüsse und Bundesministerien (mehr unter www.bundestag.de).
Tags: Bundestag, Freiherr zu Guttenberg, PM, Wissenschaftlicher Dienst

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