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Evaluation zu Netzsperren jetzt vorlegen

Anlässlich von Medienberichten zu Forderungen aus der Unionsfraktion, Internetsperren einzuführen erklären der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Rechtspolitik der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka und der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil:

Medienberichten zufolge fordert die Unionsfraktion, ab morgen Internetsperren anzuwenden. Auf einmal kann es offensichtlich nicht schnell genug gehen, einen falschen Weg einzuschlagen. Dabei steht die angekündigte Evaluierung des Zugangserschwerungsgesetzes noch immer aus. Zudem hat die FDP-Fraktion wie auch die Oppositionsfraktionen vollkommen zu Recht festgestellt, dass Sperren der falsche Weg sind.

Die Unionsfraktion hat diesen Berichten zufolge den Bundesinnenminister aufgefordert, den Nichtanwendungserlass zum Zugangserschwerungsgesetz zum 1. März 2011 zurückzunehmen und damit die Netzsperren anzuwenden. Begründet wird dieser Vorstoß damit, dass die in der Koalitionsvereinbarung vereinbarte Aussetzungsfrist von einem Jahr abgelaufen sei und dass der “einseitige Ansatz des Löschens” sich als “Flop erwiesen” habe. Laut Jahresbilanz des BKA seien die Löschversuche im vergangen Jahr nur in sechs von zehn Fällen erfolgreich gewesen. Die Zahlen überraschen, wenn zugleich der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. vermeldet, dass Löschen statt Sperren funktioniert und hierzu eine Erfolgsquote von 99,4 Prozent im vergangenen Jahr anführt.

Nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion ist in dem vergangenen Jahr eines deutlich geworden: Der Ansatz “Löschen statt Sperren” hat sich bewährt. Er funktioniert, wenn man es richtig macht.

Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, endlich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierung der verstärkten Löschbemühungen vorzulegen. Die jetzt vorliegenden Daten reichen nicht aus. Noch bleibt weitgehend unklar, warum eine zeitnahe Löschung nicht immer erreicht werden konnte. Wie die Bundesregierung bis heute in ihren Antworten auf parlamentarische Anfragen ausführt, ist noch immer nicht klar, auf welcher Grundlage, mit welchem methodischen Ansatz und von wem die verstärkten Löschbemühungen eigentlich evaluiert werden sollen. Auch bleiben noch immer zahlreiche offene Fragen, wie denn die Bundesregierung endlich gedenkt, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet auf nationaler und internationaler Ebene zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Selbstkontrolleinrichtungen und Beschwerdestellen zu intensivieren. Während der AK Zensur in der vergangenen Woche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen das Sperr-Gesetz eingereicht hat, bleibt die Bundesregierung bis heute die Vorlage eines schlüssigen Gesamtkonzeptes im Kampf gegen kinderpornographische Missbrauchsdarstellungen im Internet schuldig.

Die Oppositionsfraktionen haben beantragt, dass die Gesetzentwürfe zur Aufhebung des Internet-Sperrgesetzes und der Antrag der SPD-Fraktion zur Beendigung des verfassungswidrigen Zustands auf die Tagesordnung des Unterausschusses neue Medien gesetzt und die durchgeführten Anhörungen ausgewertet werden. Dort muss die Bundesregierung zur Evaluierung und zum weiteren Vorgehen Stellung nehmen.

Am 28. Februar 2011 unter "Aktuelles" + "Pressemitteilungen" veröffentlicht.

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