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Zugangserschwerungsgesetz aufheben und verfassungswidrigen Zustand beenden

Anlässlich der Beratung des Antrages der SPD-Bundestagsfraktion “Zugangserschwerungsgesetz aufheben – verfassungswidrigen Zustand beenden” erklären der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Rechtspolitik der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka und der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil:

Es gibt kaum Straftaten, die verabscheuungswürdiger sind, als der sexuelle Missbrauch von Kindern. Wir müssen alles tun, um sie zu verhindern und die Täter zu verfolgen – und die Bilder vom Missbrauch aus dem Netz zu verbannen. Internetsperren sind dazu nicht der richtige Weg. Sie sind wenig effektiv, ungenau und technisch ohne größeren Aufwand zu umgehen und sie schaffen eine Infrastruktur, die grundsätzliche Bedenken hervorruft und verfassungsrechtlich höchst problematisch ist. Diese Erkenntnis hat sich zu Recht durchgesetzt und ist in mehreren Anhörungen von Experten immer wieder bestätigt worden.

Aber eines geht nicht: Ein von diesem Parlament beschlossenes Gesetz, das Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet, kann und darf ein Ministerium nicht einfach aussetzen, damit es keine Sperrlisten gibt. Das ist verfassungswidrig. Diese Erkenntnis ist ja auch zur CDU durchgedrungen. Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert und Rechtsausschussvorsitzender Siegfried Kauder haben darauf hingewiesen.

Der Bundesinnenminister hat vor knapp einem Jahr, am 19. Februar 2010, das Bundeskriminalamt angewiesen, ein von diesem Haus beschlossenes Gesetz nicht anzuwenden. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist bereits am 23. Februar 2010 in Kraft getreten.

Am 21. Januar 2011 unter "Pressemitteilungen" veröffentlicht.

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