Ich bin SPD-Bundestagsabgeordneter, zuständig für den Wahlkreis 70: Magdeburg, Schönebeck, Calbe, Barby, Bördeland, Elbe-Saale und Förderstedt. Daneben bin ich Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in den Wahlkreisen Halle, Anhalt und Dessau-Wittenberg. Schauen Sie sich auf meinen Seiten um und erfahren Sie mehr über meine Arbeit im Bundestag, mein Engagement für die Region und meine politischen Ziele als Sozialdemokrat.
Rede im Bundestag: GVO-Genehmigungsverfahren
Redebeitrag von Burkhard Lischka (SPD) am 20.05.2010 aus den zu Protokoll gegebenen Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung des Verfahrens nach der Grundstücksverkehrsordnung (Tagesordnungspunkt 20)
Burkhard Lischka (SPD): In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie vereinbart, in dieser Legislaturperiode Genehmigungsverfahren, die bundesgesetzlich geregelt sind, zu überprüfen, zu verkürzen und zu beschleunigen. Regeln, so heißt es in ihrem Koalitionsvertrag, sind kein Selbstzweck, weshalb es nicht mehr Regeln geben soll als erforderlich. Nun sehen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten mit Sorge, dass sich diese Bundesregierung seit inzwischen einem halben Jahr in einer Art Selbstfindungsprozess befindet und politische Aufgaben so beherzt anpackt wie ein Murmeltier im Winterschlaf. Bekanntlich kann der Winterschlaf eines Murmeltiers acht oder sogar neun Monate dauern. Ganz so viel Zeit wollen wir Ihnen nicht lassen. Und deshalb legen wir hier heute einen Antrag vor, mit dem Sie ganz praktisch etwas zum Thema „Bürokratieabbau“ beitragen können; einem Thema, dem Sie sich immerhin auf vier Seiten Ihres Koalitionsvertrages unter der Überschrift „Investitionsbremsen lösen“ beschäftigen. Also, bitte schön: Hier haben Sie die Möglichkeit, das zu tun. Mit unserem Antrag wollen wir ein Genehmigungsverfahren beenden, dass es erstens nur in den ostdeutschen Bundesländern gibt, das zweitens Investitionen erschwert und verzögert und das drittens bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Jahr für Jahr unnötige Kosten in Millionenhöhe verursacht.
Worum geht es? Direkt nach der deutschen Wiedervereinigung wurde in den ostdeutschen Bundesländern, einschließlich des ehemaligen Ostteils von Berlin, ein Genehmigungsverfahren bei Immobilienkaufverträgen eingeführt: die sogenannte „Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung“. Danach musste bei jedem Immobilienvertrag, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Genehmigung eingeholt werden, in deren Rahmen überprüft wurde, ob hinsichtlich des verkauften Grundstücks ein Rückübertragungsanspruch von einem Alteigentümer vorliegt. Gab es einen solchen Rückübertragungsanspruch, so durfte das verkaufte Haus, das verkaufte Grundstück nicht auf den Käufer übertragen werden. Lag kein Anspruch vor, so konnte der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
Nahezu jeder Kaufvertrag über ein Grundstück, ein Ein- oder Mehrfamilienhaus, eine gewerbliche Immobilie, eine Eigentumswohnung, ein Erbbaurecht wurde in den letzten 20 Jahren diesem Genehmigungsprozedere in den neuen Bundesländern unterworfen. Und dieses Prozedere war und ist eine immense Belastung für den Immobilienverkehr der ostdeutschen Bundesländer. Auf die Erteilung der Genehmigung musste teilweise ein oder zwei Jahre gewartet werden. Während dieser Zeit unterblieben – im Einzelfall millionenschwere – Investitionen, weil eine Eigentumsumschreibung eben ohne diese Genehmigung nicht möglich war. Immobilienkäufer mussten, während sie auf die Genehmigung warteten, im Regelfall Bereitstellungszinsen an ihre finanzierende Bank zahlen: oft vierund fünfstellige Beträge. Und: Jede Genehmigung – egal ob ein Rückübertragungsanspruch vorlag oder nicht – war und ist gebührenpflichtig. Allein in Sachen-Anhalt mussten Immobilienerwerber im vergangenen Jahr fast 1 Million Euro an Gebühren für diese Genehmigung berappen. Macht in 20 Jahren etwa 20 Millionen Euro nur in Sachsen-Anhalt. Für alle ostdeutschen Bundesländer und Berlin bedeutet das weit mehr als 100 Millionen Euro Gebühren in den letzten 20 Jahren.
Wir Sozialdemokraten wollen diese Benachteiligung des ostdeutschen Immobilienverkehrs, diese Benachteiligung für Investitionen in den neuen Ländern beenden. Dafür ist es 20 Jahre nach der Wiedervereinigung höchste Zeit. Denn inzwischen sind über 99 Prozent der Rückübertragungsansprüche abgearbeitet und entschieden. Konkret heißt das: Während im vergangenen Jahr – allein in Sachsen-Anhalt – über 15 000 Immobilienverträge das Genehmigungsverfahren nach der Grundstücksverkehrsordnung durchlaufen mussten, waren ganze 37 Grundstücke hiervon tatsächlich noch mit einem Restitutionsanspruch belastet. Es gibt Regionen in Ostdeutschland, da gibt es schon seit Jahren keinen offenen Restitutionsanspruch mehr; trotzdem muss für alle Grundstücksverträge noch eine Genehmigung eingeholt werden. Es ist jetzt schon absehbar, dass irgendwann in naher Zukunft der letzte Rückübertragungsanspruch rechtskräftig beschieden wird und trotzdem noch alle Grundstücksverträge in den neuen Ländern diesem Genehmigungsverfahren unterworfen sind. Das ist Unsinn. Und das wollen wir Sozialdemokraten beenden.
Deshalb schlagen wir vor, ab dem 1. Januar 2014 das Genehmigungsverfahren nur noch auf diejenigen Grundstücke zu beschränken, für die tatsächlich ein Rückübertragungsanspruch vorliegt, und den restlichen Immobilienverkehr in den ostdeutschen Bundesländern von dieser Investitionsbremse zu befreien und den gleichen Regeln zu unterwerfen, wie sie für den Immobilienverkehr in den alten Ländern gelten. Ein riesiger Bürokratieaufwand würde damit entfallen: Investitionen werden beschleunigt, die Betroffenen sparen Zeit, Geld und Nerven, und die Verwaltungen in den ostdeutschen Kommunen und Landkreisen werden entlastet. Wie sagen Sie so schön in Ihrem Koalitionsvertrag – ich zitiere nochmals: Wir halten an der Zielsetzung fest, die Lebensverhältnisse in Deutschland … bundesweit … anzugleichen. Also, bitte schön: Hier können Sie das ganz praktisch und im Sinne der Bürger unter Beweis stellen.
Veröffentlicht am:
20. Mai 2010
Kategorien:
Schlagworte:
Weitere Reden
26. April 2013: Bundestagsrede von Burkhard Lischka zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung
4. Februar 2013: Bundestagsrede von Burkhard Lischka zum Thema Sorgerecht
31. Januar 2013: Zu Protokoll gegebene Rede von Burkhard Lischka zur Änderung der Urheberrechtsgesetzes
22. November 2012: Bundestagsrede von Burkhard Lischka zum Thema Beschneidung
26. Oktober 2012: Bundestagsrede zum Sorgerecht nicht verheirateter Eltern
22. Oktober 2012: Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung über Strafschärfung bei Straftaten mit menschenverachtenden Beweggründen
14. September 2012: Bundestagsrede zur schwarz-gelben Rechtspolitik
15. Juni 2012: Rede zu Sicherungsverwahrung und Warnschussarrest
27. April 2012: Rede zum Warnschussarrest für Jugendliche
23. März 2012: Rede zum Thema Übertragung gerichtlicher Aufgaben auf Notare
23. März 2012: Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag “Vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam verfolgen”
9. März 2012: Rede zum Thema Sicherungsverwahrung
2. März 2012: Rede zum Thema Sorgerecht nicht verheirateter Eltern
2. März 2012: Rede zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung
19. Januar 2012: Rede zu rechtsextremistischen Gewalttaten
22. November 2011: Rede im Bundestag zum Justizhaushalt
27. Oktober 2011: Rede im Bundestag zum Insolvenzrecht
6. September 2011: Rede im Bundestag zum Bundeshaushalt 2012, Einzelplan 7 (Justiz)
8. Juli 2011: Rede zu den Anforderungen der digitalen Gesellschaft an eine Reform des Urheberrechts
1. Juli 2011: Rede im Bundestag zum Insolvenzrecht
8. Juni 2011: Rede im Bundestag zur Haftung für Fehler beim Börsengang der Deutschen Telekom
15. April 2011: Rede im Bundestag zur Stärkung der humanitären Lage in Afghanistan
23. Februar 2011: Rede im Bundestag zur Dissertation des Verteidigungsministers
21. Januar 2011: Rede im Bundestag zur Regierungserklärung zum Aufbau in Afghanistan
21. Januar 2011: Rede im Bundestag zum Thema Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet
16. Dezember 2010: Rede im Bundestag zum Thema Afghanistan
17. September 2010: Rede im Bundestag zum Justizhaushalt 2011
8. Juli 2010: Rede im Bundestag zum Insolvenzrecht
20. Mai 2010: Rede im Bundestag: Kinderpornografie / Sexueller Missbrauch
20. Mai 2010: Rede im Bundestag: GVO-Genehmigungsverfahren
4. März 2010: Rede im Bundestag: Parteispenden und Sponsoring
17. Dezember 2009: Rede im Bundestag: Menschenrechte als Kompass
3. Dezember 2009: Rede im Bundestag: Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr






















